Leitfaden Photovoltaikanlagen - Schwimmbadforum.at

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Wasserwirtschaftliche Interessen hinsichtlich der Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen in Hochwasserabflussgebieten

Neben der Errichtung von Photovoltaikanlagen an und auf Gebäuden besteht zunehmendes Interesse, PV-Anlagen auch auf Freilandflächen bzw. nicht bebauten Flächen zu errichten.

Hier sind es vor allem gewässernahe Grundstücken, die unter Umständen auch hochwassergefährdet sind.
 
Ein- und Aufbauten, zu denen auch PV-Anlagen zählen, können - abhängig von ihrer Flächenausdehnung und ihrer Konstruktionsform - unterschiedlich hohe Beeinträchtigungen des Hochwasserabflussgeschehens hervorrufen bzw. es besteht für die Anlage selbst und für Anrainer die Gefahr das Gefährdungspotenzial zu erhöhen.

Dies war der Anlass für die Erstellung eines Leitfadens hinsichtlich wasserwirtschaftlicher Interessen bei der Planung sowie Errichtung von Photovoltaikanlagen in Hochwasserabflussgebieten.

Photovoltaik in der Steiermark
Das Land Steiermark verfolgt mit der Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 das Ziel, den Anteil an erneuerbaren Energieträgern am Gesamtenergieaufkommen wesentlich zu erhöhen.
 
Als Maßnahme dazu wird im Aktionsplan 2019 – 2021 die Erstellung eines Sachprogrammes „Energieinfrastruktur“ vorgeschrieben. Dazu zählen Wind- und Wasserkraftanlagen, Biomasse-, Erdwärme- und Umgebungswärmetechnologien, Solarthermie- und Photovoltaikanlagen (kurz: PV-Anlagen). Bis 2030 soll das Ausbauziel von Sonnenergie, Erd- und Umgebungswärme von derzeit 3,3 Petajoule auf 9,7 Petajoule ausgebaut werden. Der Ausbau von Anlagen zur Gewinnung von Energie aus Sonnenkraft bedarf großer Flächen in Gebieten mit starker und stetiger Sonneneinstrahlung.

Durch diesen intensiven Flächenbedarf wird die Ressource Boden zunehmend beansprucht, wobei sich Nutzungskonflikte hinsichtlich vieler anderer bodenintensiver Nutzungsinteressen, wie beispielsweise wasserwirtschaftliche Interessen, ergeben können. Der Talraum (Gewässervorland) und gewässernahe Gebiete dienen als natürliche Retentionsräume und sind somit wichtige Bodenressourcen für den passiven Hochwasserschutz. Durch Bautätigkeiten und zunehmende Flächeninanspruchnahme großflächiger Ein- und Aufbauten, wie es u.a. PV-Anlagen sind, wird dieser Retentionsraum zunehmend verändert und eingeschränkt. Dies bringt die Gefahr mit sich, dass die für den natürlichen Rückhalt erforderlichen Flächen im Falle von Starkregenereignissen als Wasserspeicher nicht mehr in ausreichender Qualität und Quantität zur Verfügung stehen. Als Folge daraus verschärft sich die Abflusssituation und das Gefahrenpotential für Betreiber:innen und Anrainer:innen erhöht sich.  

Der Leitfaden zielt darauf ab, Konfliktbereiche zwischen Energiewirtschaft und Wasserwirtschaft möglichst zu vermeiden bzw. bereits bei den Vorplanungen aufzuzeigen. Ein Ausbau von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energieträgern soll demnach nicht verhindert werden. Vielmehr soll ein gemeinsamer Orientierungsrahmen geschaffen werden, um die Ressource Boden einerseits zu schonen und andererseits für vielfältige und zukunftsorientierte Nutzungen nachhaltig zu erhalten.
Um die Planungssicherheit zu gewährleisten, werden im vorliegenden Leitfaden wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen aufgezeigt, die als Grundlage für PV-Anlagen in Hochwasserabflussgebieten zu berücksichtigen sind. Dieser Leitfaden ist die Basis für die wasserwirtschaftliche Beurteilung für Projekte im Rahmen von raumordnungsrechtlichen Verfahren (insbesondere die Anwendung des Sachprogrammes zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume). Darüber hinaus wird der Leitfaden auch für die wasserwirtschaftliche Beurteilung im Rahmen von allen weiteren Genehmigungsverfahren (z.B. Wasserrecht, Baurecht, etc.) heran gezogen.


Quelle:  https://www.wasserwirtschaft.steiermark.at
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