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Aktuelles aus dem Bäderverband
Strengere Regeln für „Ewigkeitschemikalien“ im Trinkwasser
 
Seit dem 12. Jänner 2026 gilt in Deutschland eine verschärfte Trinkwasserverordnung. Erstmals wurden verbindliche Grenzwerte für sogenannte PFAS eingeführt — eine große Gruppe langlebiger Industriechemikalien, die sich kaum abbauen und sich in Umwelt und Körper anreichern können. PFAS stecken unter anderem in beschichteten Pfannen, Textilien, Kosmetika oder Verpackungen und gelangen über verschiedene Wege bis ins Trinkwasser.
 
Die neuen Regeln sehen eine stufenweise Verschärfung vor: Ab 2026 gilt ein Summengrenzwert für 20 PFAS-Verbindungen, ab 2028 folgt ein deutlich niedrigerer Grenzwert für vier besonders problematische Stoffe. Trinkwasserversorger müssen ihr Wasser nun systematisch auf diese Substanzen prüfen und bei Bedarf  ihre Aufbereitung anpassen, etwa durch Aktivkohlefilter.

Fachleute begrüßen die neuen Vorgaben als wichtigen Schritt für den Gesundheitsschutz. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass damit nur ein Teil des Problems gelöst ist. PFAS finden sich nicht nur im Wasser, sondern auch in Böden und Lebensmitteln. Forschende fordern deshalb, die Nutzung dieser Stoffe in der Industrie stärker einzuschränken. Die neuen Grenzwerte können die Belastung im Trinkwasser senken — verhindern, dass immer neue PFAS in die Umwelt gelangen, können sie allein jedoch nicht.




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